März – 2015
Entwurf und Ablehnung eines Cannabis-kontrollgesetzes der Grünen (CannKG)
Der Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) ist ein von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 20. März 2015 in den deutschen Bundestag eingebrachter Gesetzesentwurf, der zum Ziel hat, Volljährigen einen rechtmäßigen Zugang zu Cannabis als Genussmittel zu ermöglichen und zugleich dem Jugend- und Verbraucherschutz sowie der Suchtprävention zu dienen. Er wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
JANUAR – 2017 Cannbis auf Rezept für schwerkranke
die Medizinisches Cannabis: Im Jahr 2017 wurde ein Gesetz erlassen, das den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtert hat. Patienten mit schweren Erkrankungen wie Krebs oder Multipler Sklerose können Cannabis auf Rezept erhalten. Derzeit gibt es in Deutschland jedoch immer noch Einschränkungen bei der Verfügbarkeit und dem Preis von medizinischem Cannabis.
Juni – 2018 Eigenbedarf Straffrei
die Justizminister der deutschen Bundesländer beschlossen, eine einheitliche Obergrenze für den Eigenbedarf an Cannabis festzulegen. Beim Besitz von bis zu sechs Gramm könnten Strafverfahren eingestellt werden. Die Konsumenten sollten wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen.
November – 2021
Ankündigung der Legalisierung als Genussmittel
Die Ampelkoalition, die sich nach der Bundestagswahl 2021 gebildet hat, hat in ihrem am 24. November 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag festgelegt, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften legalisiert wird.
FEBRUAR – 2023
Ankündigung der Legalisierung als Genussmittel
Die Position der politischen Parteien: Die Partei Die Linke hat sich als erste politische Partei in Deutschland für eine vollständige Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Die Grünen und die FDP unterstützen eine Legalisierung zu Freizeitzwecken, während die SPD und die CDU/CSU sich gegen eine Legalisierung aussprechen.
November – 2019
erster Erfolg: reine CBD- Produkte mit THC <0,2% sind Legal und frei verkäuflich ab 18!
In der EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG ist die Verwendung von ernährungsfördernden Pflanzen-Rohstoffen wie CBD in Form einer Nahrungsergänzung klar dargestellt – auch §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes bestätigt, dass CBD kein Arzneimittel ist. Demnach sind THC-freie Nahrungsergänzungsmittel mit CBD frei verkäuflich und vollkommen legal.
[Quelle: Wikipedia: "https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_von_Cannabis#Verkehrsfähig_als_Arznei" - Kein Anspruch auf Richtigkeit dieser Informationen.]